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Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Teil 2: Rechtliche und steuerliche Gestaltung
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als sog. „Ehe ohne Trauschein“ in Deutschland mittlerweile weit verbreitet. Schätzungen zufolge gibt es mehr als 4,5 Millionen Menschen, die in nichtehelichen Partnerschaften leben. Im ersten Teil dieser Aufsatzreihe (NWB EV 5/2014 S. 157 NWB GAAAE-62354) wurden die Rechtsfolgen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erörtert. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unerlässlich. Das Konfliktpotential ist groß. Die von der Rechtsprechung entwickelten Ausgleichsgrundsätze reichen für eine adäquate Abwicklung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht aus. Auch die gesetzliche Erbfolge erscheint im Rahmen eines Todesfalls in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oftmals nicht adäquat. Umfassende erbrechtliche Regelungen sind daher in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwingend erforderlich, um böse Überraschungen zu vermeiden. Auch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche spielen eine große Rolle. Daneben sind stets auch steuerliche Konsequenzen zu beachten. Der nachstehende Aufsatz hilft ...