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Investitionsabzugsbetrag: Überwiegende betriebliche Nutzung notwendig
Wer einen Investitionsabzugsbetrag steuermindernd geltend machen will, muss den Anlagegegenstand fast ausschließlich betrieblich nutzen. Werden beispielsweise Firmenwagen mit der 1 %-Regel versteuert, spricht das für eine Privatnutzung von etwa 25 % und damit ist der Ansatz des Abzugsbetrags nicht möglich. Vgl. hierzu NWB IAAAE-56378).