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NWB Nr. 22 vom Seite 1684

Unwirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel

[i]BAG, Urteil vom 11. 12. 2013 - 10 AZR 286/13 NWB LAAAE-59251 Eine zwischen Rechtsanwälten vereinbarte Mandantenübernahmeklausel, nach der ein ausscheidender Rechtsanwalt Mandanten seines früheren Arbeitgebers (nur) gegen Abführung eines Honoraranteils von 20 % übernehmen darf, ist zumindest dann als verdeckte Mandantenschutzklausel unwirksam (§ 75d Satz. 2 HGB), wenn sie auch den Fall der anschließenden Eingehung eines neuen Angestelltenverhältnisses erfassen soll. Ob diese [i]Singer, NWB 44/2013 S. 3491Klausel als AGB oder vorformulierte Vertragsbedingung einen angestellten Rechtsanwalt als Arbeitnehmer (§ 307 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Abs. 2 BGB) zudem deshalb unangemessen benachteiligt, weil sie entschädigungslos eine Honorarabführungspflicht vorsieht, obwohl mit dem Ausscheiden und der damit verbundenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses grds. zugleich auch die Verpflichtung endet, dem bisherigen Arbeitgeber keinen Wettbewerb zu machen, kann deshalb ebenso offen bleiben wie die (Un-)Wirksamkeit der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die vereinnahmten Honorare im Hinblick auf einen Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO).

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