USt direkt digital Nr. 10 vom Seite 1

Bundesregierung plant Senkung des Mehrwertsteuersatzes für eBooks und Hörbucher

Stephan Gerski | Produktmanager | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

bislang gilt in Deutschland der reduzierte Steuersatz von 7 % nur für gedruckte Bücher. Die schwarz-rote Koalition plant allerdings, die Mehrwertsteuer auf Hörbücher und eBooks von derzeit 19 % auf 7 % zu senken. Da elektronische Informationsmedien wie eBooks und ePaper in der MwStSystRL im Gegensatz zu Hörbüchern bislang nicht gesondert berücksichtigt werden, will sich Deutschland in den Verhandlungen auf europäischer Ebene nachdrücklich für eine entsprechende Ausnahme stark machen.

Die Angleichung der Mehrwertsteuersätze soll dazu beitragen, den Strukturwandel im europäischen Verlagswesen anzukurbeln und seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Internet-Versandhändler Amazon mit Sitz in Luxemburg kann einen Steuersatz von 3 % weitergeben und hat so einen Wettbewerbsvorteil. Diese Steuerlücke wurde inzwischen durch die EU geschlossen. Ab 2015 muss Amazon ebenfalls den deutschen Steuersatz für eBooks abführen.

Mit dem aktuellen erfolgt eine Klarstellung des in dem sich die Finanzverwaltung der Rspr. des BFH hinsichtlich der Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG und zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 5 i. V. mit Abs. 2 Nr. 8 UStG angeschlossen hat.

Im Beitrag „Erneute Änderung der umsatzsteuerlichen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen“ stellt Betriebsprüfer Peter Klimmek einige praktische Beispielfälle mit Lösungen dar.

Beste Grüße

Stephan Gerski

Fundstelle(n):
USt direkt digital 10 / 2014 Seite 1
NWB LAAAE-65099