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Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit durch den Veräußerer
Update durch
In der jüngeren Vergangenheit wird die umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung im Ganzen durch die Finanzgerichte zunehmend extensiv angewendet. Bereits das FG Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom (12 K 3973/08, hierzu Endert, USt direkt digital 1/2013 S. 4 NWB BAAAE-26062) und anschließend auch der , BStBl 2013 II S. 221 NWB JAAAE-29036 entschieden, dass eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch bei Fortführung des Unternehmens durch den Veräußerer vorliegen kann. In einem aktuellen Fall hatte sich nun das FG Düsseldorf mit einem ähnlichen Sachverhalt zu befassen.
A. Geschäftsveräußerung im Ganzen
Gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG sind Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer kein steuerbarer Vorgang. Satz 2 der Vorschrift definiert eine Geschäftsveräußerung als die Übertragung eines Unternehmens oder eines in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb. Eine konkretere Legaldefinition ist hingegen nicht vorhanden.
Gemäß der Rechtsprechung des BFH kommt es für die Anwendung der Vorschrift insbesondere darauf an, dass der Erwerber den übernommenen Betrieb nach erfolgter Übertragung ohne weiteres fortführ...BStBl 2004 II S. 665BStBl 2012 II S. 848