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Geschäftsveräußerung im Ganzen trotz Fortführung des Unternehmens durch den Veräußerer?
, Rev. beim BFH anhängig unter Az. XI R 10/12
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn unwesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten werden und der Veräußerer das Geschäft auf dem bisherigen Gebiet fortführt.
Sachverhalt
An der G-GmbH sind die beiden Gesellschafter A und B beteiligt. Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer Klinik zur Behandlung von Haut- und Venenkrankheiten. Die Gesellschafter A und B sind zugelassene Ärzte, wobei A sich auf Hautkrankheiten (Dermatologie) und B auf Venenerkrankungen (Phlebologie) spezialisiert hat. Im Jahr 2000 entschließen sich beide Gesellschafter künftig getrennt weiter zu arbeiten. Zur Auseinandersetzung veräußert die G-GmbH den Großteil des Anlagevermögens an den Gesellschafter B zum Buchwert. Zurückbehalten werden einige Lasergeräte, für die beide Ärzte keine Verwendung haben. B tritt ferner in sämtliche Verträge der G-GmbH (insbesondere Miet- und Pachtverträge sowie die bestehenden Arbeitsverhältnisse) ein und übernimmt die Schulden. Im Gegenzug veräußert B seinen Geschäftsanteil an der G-GmbH an A zum symbolischen Kaufpreis von 1 DM.
Die G-GmbH führt den Betrieb einer Klinik unter neuer Anschrift fort, worüber auch die...