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Die gewerblich geprägte Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-65028 Der BFH hat der Finanzverwaltung mit seinen jüngsten Entscheidungen die Grundlage für ihre bisherige Rechtsauffassung zur gewerblich geprägten Personengesellschaft entzogen. Die Finanzverwaltung sah sich daher unter Zugzwang. Um Steuer-ausfälle in Milliardenhöhe zu vermeiden, wurde § 50i EStG eingeführt. Korrespondierend hierzu wurde am der Entwurf des BMF-Schreibens zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften veröffentlicht. Gewerblich geprägte Personengesellschaften können demnach in Neufällen nicht mehr zur Verhinderung der Wegzugs- bzw. Entstrickungsbesteuerung genutzt werden. Hierdurch hat die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG im internationalen Steuerrecht deutlich an Attraktivität verloren.
Ausführlicher Beitrag s..
Einführung des neuen § 50i EStG
[i]Treaty override und Schädlichkeit von Umwandlungen§ 50i EStG erfasst Altfälle, in denen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. des § 17 EStG vor Verkündung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes am steuerneutral in das Betriebsvermögen einer inländischen gewerblich geprägten Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 EStG übertragen oder überführt wurden und es wegen der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung im Zeitpunkt des Wegzugs...