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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Hinterbliebenenversorgung an die neue Partnerin des Gesellschafter-Geschäftsführers
(1) Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage kann u. a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen. Das gilt auch für eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers. (2) War die Zehnjahresfrist (vgl. unter 1.) hinsichtlich der Zusage zugunsten der Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers eingehalten und wird nunmehr nach dem zwischenzeitlichen Tod der Ehefrau und dem ersatzlosen Entfallen der Zusage der die Verstorbene betreffenden Hinterbliebenenversorgung zugunsten der neuen Lebensgefährtin (und späteren zweiten Ehefrau) des Gesellschafter-Geschäftsführer...