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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 1 K 1266/10

Gesetze: EGV 2320/97 Art. 1 EGV 2320/97 Art. 8 EWGV 1189/93 EGV 384/96 Art. 3 Abs. 7 S. 1 EGV 1322/2004 EGV Art. 81 Abs. 1AEUV Art. 267 S. 1 Buchst. b

EuGH-Vorlage zur Gültigkeit der VO (EG) Nr. 2320/97 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Ungarn, Polen, Russland, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Slowakischen Republik

Leitsatz

1. Der EuGH wird im Hinblick auf folgende Frage um Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Wege der Vorabentscheidung ersucht:

Ist die Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates vom zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Ungarn, Polen, Russland, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Slowakischen Republik, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1189/93 und zur Einstellung des Verfahrens gegenüber solchen Einfuhren mit Ursprung in der Republik Kroatien (ABl EG vom L 322, S. 1 bis 24) ungültig, weil die Kommission unter Verkennung der sich aus Art. 3 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur EG gehörenden Ländern (ABl EG v. L 56/1, Seite 1 bis 20) ergebenden Anforderungen an die Feststellung einer Schädigung, eine solche (Schädigung) angenommen hat, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Kommission aufgrund eines u. a. auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates v. , Erste Durchführungsverordnung zu den Art. 81 EG und 82 EG (ABl EG 1962 Nr. 13, S. 204) gefassten, nicht veröffentlichten Beschlusses v. (Sache IV/35.304) eine Untersuchung zum etwaigen Vorliegen wettbewerbswidriger, möglicherweise gegen Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum v. (ABl EG v. L 1, S. 3 bis 522) und Art. 81 EG verstoßender Praktiken betreffend unlegierte Stahlrohre aufgenommen hat?

2. Der vorlegende Senat neigt dazu, die VO Nr. 2320/97 trotz der Überschneidungen zwischen dem Antidumpingverfahren, das Grundlage für die VO Nr. 2320/97 war, und dem Auftreten des wettbewerbswidrigen Verhaltens, das mit der Entscheidung der Kommission 2003/282/EG vom festgestellt worden ist, für wirksam zu erachten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-64549

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 18.12.2013 - 1 K 1266/10

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