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Steuerfach-Scout 2023

Einkommensteuer

Was ist, wenn nach der Betriebsveräußerung die Kaufpreisforderung nachträglich ausfällt?

Rechtsgrundlage:

§ 16 EStG, R 16 EStR, H 16 (10) EStH Forderungsausfall, H 16 (10) EStH Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises oder des gemeinen Werts, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO


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