Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Die Istbesteuerung für Freiberufler nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt voraus, dass nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder freiwillig Bücher geführt werden. Die Istbesteuerung ist anderenfalls nur unter den Voraussetzungen des § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG möglich. Nach einer Verfügung der OFD Niedersachsen liegt eine freiwillige Buchführung in diesem Sinne nur vor, wenn der Freiberufler bilanziert, nicht aber bei einer Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Kommen wir zur Umsatzsteuer. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat in einer Verfügung die Sachbearbeiter angewiesen, unter welchen Voraussetzungen die Istbesteuerung zu genehmigen ist. Also die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, anstelle des Normalfalls, der Sollbesteuerung. Sprich der Besteuerung der Umsätze nach der Ausführung der Leistung, entsprechend dem vereinbarten Entgelt.

Voraussetzung für die Istbesteuerung ist ein Antrag auf die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Das Finanzamt kann diesen grundsätzlich unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigen, wenn

  1. der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 € betragen hat. Oder

  2. wenn der Unternehm...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil