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BGH: Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-64208 Der BGH hat mit aktuellen Urteilen vom (IV ZR 255/13 NWB DAAAE-61211 und IV ZR 295/13 NWB EAAAE-60739) über die Wirksamkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung entschieden, die zusammen mit einem fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde (Nettopolice). Der BGH hat dabei zwei wesentliche Feststellungen getroffen. Zum einen ist eine gesondert vereinbarte Kostenausgleichsvereinbarung grds. wirksam, verstößt daher nicht gegen § 169 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 VVG und stellt auch keine Umgehung des Versicherungsvertragsgesetzes dar. Zum anderen aber kommt der BGH zu der Auffassung, dass eine Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam ist, nach welcher die Kostenausgleichsvereinbarung unkündbar sein soll.
Ausführlicher Beitrag s..
Hintergrund der Entscheidungen
[i]Fondsgebundene Rentenversicherung mit gesonderter KostenausgleichsvereinbarungDeutsche Versicherungsnehmer hatten mit einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag mitsamt einer gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung (Nettopolice) abgeschlossen. Hierbei wurden die Kosten für den Abschluss und die Einric...