Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe
Das [i] Pressemitteilung des BMAS vom 30. 4. 2014 Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen. Die Künstlersozialabgabe ist der Beitrag der Unternehmen zur sozialen Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten. Mit dem Entwurf soll die regelmäßige Überprüfung und Beratung der Arbeitgeber im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe sichergestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern ab 2015 erheblich ausweiten – von bisher rd. 70.000 auf rd. 400.000 pro Jahr. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rentenversicherung die Künstlersozialabgabe im [i]infoCenter „Künstlersozialversicherung“ NWB SAAAC-89667 Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen mitprüft bzw. die Arbeitgeber informiert und berät. Das neue Prüfmodell ist vor allem auf Effizienz ausgerichtet. Es erfasst alle abgabepflichtigen Arbeitgeber und hält gleichzeitig den bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine Betriebe gering. Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem auch die Anwendung des Künstlersozialversicherungsgesetzes erleichtert. Bisher hat der unbestimmte Rechtsbegriff der „nicht nur gelegentlichen“ Auftragserteilung vor...