Effiziente Nutzung von Ressourcen
Blockheizkraftwerke – Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
Nachhaltigkeit – Auch wenn der Begriff zum Teil ziemlich inflationär genutzt wird, ist die Bedeutung für den privaten und betrieblichen Bereich doch bei den meisten unbestritten. Das Verständnis dafür, dass Rohstoffe nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, wächst. Unternehmer und Privatpersonen sind immer eher bereit „etwas zu tun“. Auch die Technik hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt, so dass häufig durch die effiziente Nutzung von Ressourcen bares Geld gespart werden kann. Bekannte und weitverbreitete Beispiele sind wohl LED-Lampen und – etwas größer – Blockheizkraftwerke. LED-Lampen punkten durch ihre lange Lebensdauer und ihren geringen Stromverbrauch. Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Hierdurch wird der eingesetzte Brennstoff sehr viel effizienter genutzt als bei der herkömmlichen Produktion in getrennten Anlagen. Der Ausstoß an klimaschädlichem CO 2 wird reduziert und die Kosten gesenkt.
In der Industrie gibt es diese Technik schon länger. Viele Hersteller bieten inzwischen jedoch auch Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerke an. Somit wird diese Technik auch für Vermietungsimmobilien und Einfamilienhäuser immer interessanter. Insgesamt wurden, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im letzten Jahr 6.181 Anlagen neu in Betrieb genommen. 2012 waren es 5.691 und 2011 4.665 Anlagen. Die gesetzlich normierte Förderung sowie die Privatnutzung werfen jedoch Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung auf. Diese Fragen schienen bislang weitgehend durch Verwaltungsmeinungen geklärt zu sein. Zuletzt hat jedoch der BFH einen wesentlichen Baustein dieser Verwaltungsmeinung – die Frage der Bemessungsgrundlage des „Eigenverbrauchs“ – in Frage gestellt. Moritz/Clasen stellen ab der Seite 1569 den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Berücksichtigung dieser Rechtsprechung vor. Darüber hinaus gehen sie auf die Behandlung der Zuschläge für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen ein und zeigen auf, warum eine Einbeziehung der Förderung der Stromerzeugung in den umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch generell infrage zu stellen ist.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht interessant ist ebenfalls der innergemeinschaftliche Versandhandel. Viele Unternehmen profitieren von den Chancen, die der Internethandel bietet. Hammerl/Fietz zeigen ab der Seite 1564 eine Kehrseite des Versandhandels innerhalb der EU auf. Denn die Versandhandelsregelung führt für die Unternehmen zu zahlreichen Verpflichtungen in anderen EU-Staaten. Dabei müsse sie sich mit uneinheitlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten auseinander setzen. Das Übersehen von Lieferschwellen kann zudem zu einer doppelten Umsatzsteuerzahllast führen, wenn eine Rechnungsberichtigung nicht mehr möglich ist. Hammerl/Fietz stellen am Beispiel Italien dar, welche Verpflichtungen im EU-Ausland bestehen können.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 1545
NWB CAAAE-64198