Arbeitshilfe Juli 2017

Gewerbesteuerpflicht eines für ein Großunternehmen tätigen Controllers

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Erzielt ein für Großunternehmen tätiger Controller, der betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen in den Bereichen von Verwaltungs- und Rechnungswesen erbringt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weil von einer Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit mit der eines beratenden Betriebswirts ausgegangen werden kann, auch wenn ein Sachverständigengutachten und eine erfolgreich abgelegte Wissensprüfung keine Rückschlüsse auf den theoretischen Kenntnisstand in den Streitjahren zulassen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-64151