Arbeitshilfe Dezember 2016

Mietzuschussdarlehen als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung

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Ist ein von einem privaten Dritten gewährtes Mietzuschussdarlehen als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung anzusehen? - Zur Frage, wie im Rahmen der Überschusseinkunftsarten die Gewährung eines Darlehens zu behandeln ist, das erst dann zurückzuzahlen ist, wenn qualifizierte Vermietungsüberschüsse erzielt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAE-64145