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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 1108/12

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, ob die von dem Kläger zu 2) bei der Klägerin zu 1) ausgeübte Tätigkeit als Dachdeckermeister vom 1.3.2004 bis zum 31.12.2010 Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung begründet hat.

Fundstelle(n):
FAAAE-63938

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 12.02.2014 - L 8 R 1108/12

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