Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Art. 23 | Article
23 |
Gleichbehandlung | Non-discrimination |
(1) Staatsangehörige eines Vertragsstaats dürfen im
anderen Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden
Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die
Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen
Staatsangehörige des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen insbesondere
hinsichtlich der Ansässigkeit unterworfen sind oder unterworfen werden können.
Diese Bestimmung gilt ungeachtet des Artikels 1 auch für Personen, die in
keinem Vertragsstaat ansässig sind. | (1)
Nationals of a Contracting State shall not be subjected in the other
Contracting State to any taxation or any requirement connected therewith, which
is other or more burdensome than the taxation and connected requirements to
which nationals of that other State in the same circumstances, in particular
with respect to residence, are or may be subjected. This provision shall,
notwithstanding the provisions of Article 1, also apply to persons who are not
residents of one or both of the Contracting States. |
(2) Staatenlose, die in einem Vertragsstaat ansäs... |