Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Art. 14 | Article
14 |
Einkünfte aus unselbständiger
Arbeit | Income from
Employment |
(1)
Vorbehaltlich der Artikel 15, 17 und 18 können Gehälter, Löhne und
ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus
unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei
denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort
ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert
werden. | (1) Subject to the provisions of
Articles 15, 17 and 18, salaries, wages and other similar remuneration derived
by a resident of a Contracting State in respect of an employment shall be
taxable only in that State unless the employment is exercised in the other
Contracting State. If the employment is so exercised, such remuneration as is
derived therefrom may be taxed in that other State. |
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können
Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im
anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im
erstgenannten Staat besteuert werden, wenn 1. der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nich... |