Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers

Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Artikel 6
Article 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Income from Immovable Property
(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.
(1) Income derived by a resident of a Contracting State from immovable property (including income from agriculture or forestry) situated in the other Contracting State may be taxed in that other State.
(2) Der Ausdruck „unbewegliches Vermögen“ hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt. Der Ausdruck umfasst in jedem Fall das Zubehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen natürlichen Ressourcen. Schiffe und Luftfahrzeuge gelt...