Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
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Artikel 1 | Article
1 |
Persönlicher
Geltungsbereich | Persons
Covered |
Dieses
Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden
Vertragsstaaten ansässig sind. | This Agreement
shall apply to persons who are residents of one or both of the Contracting
States. |
Inhalt
Allgemeines zur Vorschrift des Art. 1 VG
Begriffsdefinitionen
1.)Person
2.)Ansässigkeit
3.)Vertragsstaat
4.)Auslegung nach dem Recht des Anwenderstaates
5.)Abkommen
Ausschluss der Anwendbarkeit der Regelungen der VG
Fragen zur Abkommensberechtigung
Natürliche Personen als abkommensrechtliche „Person“
Juristische Personen als abkommensrechtliche „Person“
1.)Nach deutschem Recht gegründete „Gesellschaften“
2.)Nach ausländischem Recht gegründete „Gesellschaften“
(Rechtstypenvergleich)Personengesellschaften als abkommensrechtliche „Personenvereinigungen“
Investmentvermögen
1.)Allgemeines
2.)Begriff des „Investmentvermögens”
3.)Exkurs zum inländischen Investmentvermögen
Real Estate Investment Trust (REIT)
Keine Abkommensberechtigung für Betriebsstätten
OECD-MA und UN-MA
Abkommen auf Grundlage der VGS. 48
Literatur
Merkt: BB 2013, S. 1986: Fallen REIT-Aktiengesellschaften unter das KAGB?; van Kan...