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IWB Nr. 9 vom Seite 348

Die Selbstanzeige in den Niederlanden

Bußgeldbefreiung nur noch kurze Zeit

Dr. Almut Breuer und Meike Mondeel

Genau wie in Deutschland besteht in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren eine Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige von Steuerordnungswidrigkeiten und -straftaten, die so genannte „inkeerregeling“. Seit dem Jahr 2010 konnte im Falle einer wirksamen Selbstanzeige jedoch eine administrative Geldbuße von 30 % der nachzuzahlenden Steuern festgesetzt werden. Am hat der niederländische Staatssekretär der Finanzen im Erlasswege eine zeitweilige Aussetzung der Geldbuße in Selbstanzeigefällen beschlossen. Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit bewusst keine bzw. unrichtige Einkommen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärungen abgegeben haben, können in der Zeit vom bis zum eine straf- und bußgeldbefreiende Selbstanzeige einreichen. Nach Ablauf dieser Frist wird die administrative Geldbuße wieder eingeführt. Bis zum bietet sich Steuerpflichtigen in den Niederlanden daher letztmalig die Gelegenheit einer vollständig straf- und bußgeldbefreienden Selbstanzeige.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einleitung

[i]Abweichendes Selbstanzeigeverfahren in den Niederlanden In diesem Beitrag werden die niederländischen Regelungen zur Selbstanzeige vorgestellt. Zum besse...

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Die Selbstanzeige in den Niederlanden

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