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BMF 07.02.2014 IV D 2 - S 7100/12/10003, BBK 10/2014 S. 455

Umsatzsteuer | BMF zum Vorsteuerabzug bei Betrugsabsicht des Lieferers

Nach dem BMF steht einem Unternehmer zwar auch dann der Vorsteuerabzug zu, wenn der Lieferant in Betrugsabsicht gehandelt und die Ware mehrfach, d. h. an mehrere Personen veräußert hat. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist aber, dass der Unternehmer weder wusste noch hätte wissen können, dass er in einen Betrug (Umsatzsteuerhinterziehung oder sonstiger Betrug) eingebunden [i]Kein Vorsteuerabzug bei Einbindung in Betrug ist.

Weist das FA objektive Umstände hinreichend nach oder trägt es objektive Umstände substantiiert vor, nach denen der Unternehmer Kenntnis von dem Betrug des Lieferanten hatte oder Kenntnis hätte haben müssen, so muss der Unternehmer diese Feststellungen [i]Unternehmer muss Feststellungen des FA entkräftendes FA durch substantiierte Argumente und Beweise entkräften. Hierfür muss er insbesondere nachweisen, dass er alle Maßnahmen ergriffen hat, u...

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