Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmers
Anmerkungen zum
Zu Beginn des Jahres hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteueranwendungserlass hinsichtlich der Fragen zum Vorsteuerabzug, insbesondere bezüglich der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen, sehr umfangreich geändert (vgl. :001, BStBl 2014 I S. 119NWB SAAAE-52215). Die Neufassung des Umsatzsteueranwendungserlasses wurde nun mit NWB WAAAE-61543 erneut geändert bzw. ergänzt. Basierend auf der Rechtsprechung des BFH (vgl. NWB QAAAE-41246) nimmt die Finanzverwaltung in diesem Schreiben zum Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens (Gesamtzuordnung) Stellung.
A. Hintergrund
Der Unternehmer ist gem. § 15 Abs. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er die Leistungen für sein Unternehmen (gem. § 2 Abs. 1 UStG) bezogen hat und somit beabsichtigt, die Leistungen für seine unternehmerischen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden. Dabei sind die sog. Ausschlusstatbestände (vgl. § 15 Abs. 1a, 1b und 2 UStG) zu berücksichtigen. Es muss ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung bestehen, nur mittelbar verfolgte Zwecke sind unerheblich.
Fehlt ein direkter ...