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Ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft im Insolvenzfall
, veröffentlicht am 16. 4. 2014
Mit Beschluss des V. Senats vom äußert der BFH ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Konzernbesteuerung (Organschaft) im Insolvenzfall.
A. Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Unternehmen durch die umsatzsteuerrechtliche Organschaft nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbesteht. Dies gilt gleichermaßen für die Insolvenzeröffnung beim Organträger wie auch bei der Organgesellschaft.
B. Sachverhalt
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin ist Unternehmerin und unmittelbar oder über die Tochtergesellschaft D-GmbH Alleingesellschafter der E-GmbH, F-GmbH, G-GmbH, H-GmbH, I-GmbH und J-GmbH. Mit Beschluss vom eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antragstellerin und zeitgleich auch über das Vermögen der sechs Tochtergesellschaften. Für alle Verfahren wurde Eigenverwaltung i. S. von § 270 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, jeweils ein Sachwalter bestellt und Gläubigerausschüsse eingesetzt. Die Beteiligten streiten um das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes. Aufgrund der Eigenverwaltung gingen FA und FG davon aus, d...