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Gestaltungsmöglichkeiten in der Erbschaftsteuer
Ausnutzung von Freibeträgen
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 20/2014.
[i]infoCenter „Erbschaft- und Schenkungsteuer” NWB TAAAB-04804Die Erbschaftsteuer gewinnt immer weiter an Bedeutung und Aufmerksamkeit. Und zwar auch bei der Finanzverwaltung und beim Gesetzgeber. Letzterer wird immer öfter tätig, um angenommene oder tatsächliche Lücken im Erbschaftsteuerrecht zu schließen – eine Gestaltung wird dadurch immer schwieriger. Dies gilt insbesondere für den Mittelstand, also dort, wo einerseits durchaus etwas zu vererben bzw. zu verschenken ist, wo es aber andererseits nicht um solch große Vermögen geht, dass sich Gestaltungen mit einem Umzug nach Österreich (keine Erbschaftsteuer) lohnen würden.
I. Überblick
[i]Gestaltungsmöglichkeiten haben stark abgenommenDie Gestaltungsmöglichkeiten zur Senkung der Erbschaftsteuer nehmen eindeutig ab. Starke Einschränkungen haben in letzter Zeit die Einführung von § 7 Abs. 8 ErbStG, der die steuerfreie Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen beendete, und § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbstG, der die Cash-GmbH stark beschränkte, gebracht. Leider haben beide Regelungen nicht nur die angesprochenen Gestaltungsmodelle beendet, sondern auch ganz normale, eindeutig nicht missbräuchliche Übertragungen auf die nächste Generation...