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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 5 vom Seite 10

Umsatzsteuerliche Behandlung von Podologen/Podologinnen im Rahmen steuerfreier Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG

, BStBl 2014 II S. 126, NWB DokID: NWB DAAAE-32900

Dipl.-Finanzwirt Andreas Diel

Personen, die erfolgreich die Ausbildung zum Podologen/Podologin (§§ 1,4 des Podologengesetzes - PodG) - durch Bestehen der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologen und Podologinnen – abgelegt haben, verfügen grundsätzlich bereits damit über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung von steuerfreien Heilbehandlungsleistungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG.

Leitsatz

Ein Podologe verfügt im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn er die staatliche Prüfung zum Podologen (§ 4 PodG) mit Erfolg abgelegt hat.

Sachverhalt

In dem zu beurteilenden Sachverhalt war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der zwei Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt waren, im Rahmen einer mobilen podologischen Praxis tätig.

Gesellschafter A war ausgebildeter Podologe und hatte bereits erfolgreich die Prüfung nach § 4 PodG abgelegt. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe wurde ihm jedoch erst später erteilt. Die Gesellschafterin B war medizinische Fußpflegerin.

Die Klägerin (vorliegend die GbR) ging davon aus, ...

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