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Dienstwagen: Möglichkeit der Privatnutzung reicht für den geldwerten Vorteil aus
Der BFH hat sich mit seiner Entscheidung vom - VI R 39/13 NWB DAAAE-61357 (DB 2014 S. 811) mit der Frage der Erfassung eines geldwerten Vorteils aus einer Dienstwagengestellung auseinandergesetzt.
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies zu einem Lohnzufluss. Nach dem ist eine solche Arbeitslohnerfassung unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen Pkw privat nutzt.
Im Urteilsfall überließ eine GmbH dem Gesellschafter/Geschäftsführer einen Dienstwagen. Für das jeweilige Kfz war im Versicherungsschein als Art der Fahrzeugnutzung „privat/geschäftlich/freiberuflich“ notiert. Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung hat das FA zusätzliche geldwerte Vorteile aus der Dienstwagengestellung erfasst, weil das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde. Ein – angeblich – mündlich ausgesprochenes Privatnutzungsverbot konnte nicht glaubhaft gemacht werden. Der Gesellschafter/Geschäftsführer hatte sich lediglich entschieden, keine Privatfahrten mit dem Fahrzeug wegen der dadurch ausgelösten Steuernachteile durchzuführen.
Ebenso wie das BStBl 2013 II S. 700