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Neuberechnung des betrieblichen Versorgungswerks in der laufenden Periode?
I. Einführung
Für die Bewertung eines leistungsorientierten, betrieblichen Altersversorgungswerks gilt das strenge Stichtagsprinzip. Als Verbindlichkeit auszuweisen ist – als (Netto-)Pensionsverpflichtung – ein bestehendes Finanzierungsdefizit, welches der Differenz zwischen dem (versicherungsmathematischen) Barwert der Leistungszusage (defined benefit obligation) und einem etwaigen Planvermögen entspricht. Neben dem Mengengerüst, welches durch die Anzahl und Bedingungen der Teilnehmer am betrieblichen Versorgungswerk bestimmt wird, hängt der versicherungsmathematische Wert ab von
ökonomischen, an die Entwicklung des Markts gebundenen (financial) Parametern (Zinssatz sowie Renten- und Gehaltstrends) und
bestandsspezifischen (demographic) Einflussgrößen (Sterblichkeit, Fluktuation, Invalidisierung und Pensionierungsverhalten).
Der zu erfassende Aufwand ist zum Perioden beginn unter Berücksichtigung der Stichtagsverhältnisse zu bestimmen, allerdings mit Wertstellung zum Perioden ende (IAS 19.58). Für den versicherungsmathematischen Teil der Bewertung gilt:
Der laufende Dienstzeitaufwand (current service cost) ist unter Be...