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Erdienbarkeit einer Pensionszusage bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführers
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-62372 Nach dem NWB HAAAE-60362 wird ein Mindestpensionsalter für die Versorgungszusagen gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht mehr vorausgesetzt (gegen R 41 Abs. 9 Satz 1 EStR 2001, R 6a Abs. 8 EStR 2012). Vielmehr gilt das vertraglich vereinbarte Renteneintrittsalter. Ob das FG Saarland in seinem Urteil vom - 1 K 1124/12 NWB KAAAE-54231 an den strikten Erdienenszeiten bei vorzeitigem Ausscheiden eines beherrschenden Geschäftsführers festhält, wird nachfolgend aufgezeigt.
Ausführlicher Beitrag s..
Sachverhalt
[i]FG Saarland, Urteil vom 18. 9. 2013 - 1 K 1124/12 NWB KAAAE-54231 Mit Vertrag vom erteilte die GmbH (Klägerin) dem damals 58-jährigen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (J) mit sofortiger Wirkung eine Pensionszusage, wonach diesem mit Vollendung des 68. Lebensjahres eine monatliche Altersrente von 1.500 € zusteht. Laut § 5 des Vertrags behält sich die Klägerin bei nachhaltig wesentlicher Änderung der Verhältnisse ein Recht auf Kürzung und Einstellung der Leistungen aus der Versorgungszusage vor. Am schlossen die Klägerin und J einen Vertrag zur Beendigung der Geschäftsführertätigkeit zum .