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Einkommensteuer | Berücksichtigung von verheirateten Kindern und Kindern mit eigenen Kindern
Der (BStBl 2014 II S. 257) entschieden, dass der sog. Mangelfallrechtsprechung durch die Änderungen des StVereinfG 2011 die Grundlage entzogen wurde. Zur Berücksichtigung von verheirateten Kindern und Kindern mit eigenen Kindern ab 2012 beim Familienleistungsausgleich nimmt das Stellung.
Nach langjähriger Rechtsprechung (z. B. , BStBl 2012 II S. 340) bestand für ein verheiratetes Kind grds. kein Anspruch auf Kindergeld. Dies beruhte auf der Annahme, dass der Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Kinder eine typische Unterhaltssituation seitens der Eltern voraussetzt, an der es fehlt, wenn das Kind verheiratet ist oder während einer Übergangs- oder Wartezeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit...