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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Leistungen einer psychotherapeutischen Privatklinik
Das entschieden, dass im Rahmen von Krankenhausbehandlungen durchgeführte psychotherapeutische Leistungen einer Klinik auch dann umsatzsteuerfrei sein können, wenn die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht vorliegen. Das Finanzgericht hat klargestellt, dass die vom deutschen Gesetzgeber in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG aufgestellten Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit entsprechender psychotherapeutischer [i]Zu Umsätzen einer Privatklinik s. Pfefferle/Renz, NWB 12/2013 S. 841Leistungen nicht mit der europarechtlichen Regelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vereinbar sind. Daher könne sich die Klägerin – so das FG Münster – für die Steuerbefreiung der streitigen Umsätze erfolgreich unmittelbar auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie berufen.