Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsätze einer Privatklinik sind umsatzsteuerfrei
Privatklinik kann sich auf EU-Recht berufen
Die pauschalen Tagessätze einer Privatklinik, die keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, sind in voller Höhe umsatzsteuerfrei. Dies hat das NWB DAAAE-30408 entschieden. Laut diesem Urteil kann sich eine Privatklinik unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) berufen. Zwar erging das Urteil zur alten Rechtslage des § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F., es enthält darüber hinaus jedoch auch zahlreiche Anmerkungen zur derzeit gültigen Gesetzesfassung. Noch zu entscheiden ist die Frage, wie die entgeltliche Überlassung von OP-Räumen an selbständige Operateure durch eine Anästhesistin, die an der Operation selbst beteiligt war, umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Hierzu ist beim BFH unter dem Aktenzeichen XI R 15/11 derzeit ein Verfahren anhängig.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. 11. 2012 - 14 K 2883/10
1. Privatklinik kann sich laut Finanzgericht auf MwStSystRL berufen
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. 11. 2012 - 14 K 2883/10 NWB DAAAE-30408Mit NWB DAAAE-30408 hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass sich eine Klinik in privater Trägerschaft für ih...