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Die erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung im Kontext der neuen Vergleichswertrichtlinie
Hinweise zur Ermittlung des Vergleichswerts sowie des Bodenwerts unbebauter und bebauter Grundstücke
[i]Söhl, NWB 31/2013 S. 2467; Krause, NWB 21/2013 S. 1678; Krause/Grootens, NWB 1-2/2013 S. 37Gesetzliche Bewertungszielgröße bei der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist – zurückgehend auf das ErbStRG 2009 – der gemeine Wert (§ 9 BewG), der inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) i. S. des § 194 BauGB entspricht. Das Bewertungsgesetz sieht zur Ermittlung des erbschaft- und schenkungsteuerlichen Grundbesitzwerts in Fällen bebauter Grundstücke mehrere Bewertungsverfahren vor: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren. [i]NWB Seminar „Steuerliche Brennpunkte bei Grundstücken“ im Mai (Düsseldorf) und Juni (Frankfurt) 2014Maßgeblich für die Anwendung des zutreffenden Bewertungsverfahrens ist die Grundstücksart der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit, d. h. des Bewertungsgegenstands. Die steuerlichen Bewertungsverfahren sind mit Typisierungen und Pauschalierungen versehen, die eine verkehrswertnahe Bewertung (Annäherungswerte an den gemeinen Wert) sicherstellen sollen. Indes kann es in Einzelfällen zu Überbewertungen kommen, die bei der Folgebesteuerung (Erbschaft-/ Schenkungsteuer) unter Umständen zu einer Übermaßbesteuerung führen. Dem hat der Steuergesetzgeber mit der Verankerung einer Öffnungsklausel in § 198 BewG zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts Re...BGBl 2010 I S. 639