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Rechte bei Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt
Der NWB EAAAE-60739 sowie IV ZR 255/13 NWB DAAAE-61211) erklärt eine Klausel für unwirksam, in der die Zahlung von Abschlusskosten über die Kündigung der Police hinaus die Verbraucher unangemessen benachteiligt.
Mit diesem Urteil ist eine Versicherung aus Liechtenstein vor dem BGH gescheitert. Das Unternehmen verkaufte Lebensversicherungsverträge – in der Regel fondsgebundene Lebensversicherungen – nur gemeinsam mit unkündbaren Vereinbarungen über den Kostenausgleich. Diese Kombination wurde damit nun beendet und die Verbraucherrechte beim Kündigen von Lebensversicherungen hierdurch gestärkt. Wird nämlich neben der Versicherungspolice auch eine Kostenausgleichsvereinbarung abgeschlossen, darf auch sie ebenfalls gekündigt werden.
Die in Liechtenstein ansässige Vers...