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Vertragsverhältnisse mit der Bank
Gestaltungsmöglichkeiten für den Todesfall
Fast jeder unterhält bei einer Bank ein Girokonto, über das der Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Daneben finden sich häufig Festgeldkonten oder andere Spareinlagemodelle, denen allen gemeinsam ist, dass sie einen Auszahlungsanspruch gegen die jeweilige Bank begründen (für das Girokonto gilt dies natürlich nur insoweit, als dort ein Guthaben vorhanden ist). Im Todesfall stellt sich in Zusammenhang mit diesen Vertragsverhältnissen die Frage, wie und wer Zugriff auf die Guthaben hat. In Betracht kommen Gestaltungen, die dazu führen, dass einzelne Personen unmittelbare Zugriffsmöglichkeiten haben oder dass der entsprechende Auszahlungsanspruch gegen die Bank wie alle anderen Vermögensgegenstände des Erblassers in die Erbmasse fällt. In letzterem Fall ist unter Umständen ein Zugriff auf das Guthaben erst nach einer langwierigen Auseinandersetzung über die Frage, wer in welchem Umfang Erbe wird, möglich. Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll sind und wie Sie sie umsetzen.
I. Einzel- und Gemeinschaftskonten
1. Überblick
Konten und Depots bei Banken können als sogenannte Einzelkonten oder als Gemeinschaftskonten ...