Steuerabzugspflicht nach § 50a EStG bei Lizenzzahlungen an ausländische Verlage
beschränkte Steuerpflicht durch Überlassung von Urheberrechten an Inländer
Haftungsbescheid an inländischen Lizenznehmer
Leitsatz
1. Zahlt ein Steuerpflichtiger mit inländischer Betriebsstätte an ausländische Verlage Lizenzgebühren für das zeitlich beschränkte
Recht zum Nachdruck von Druckwerken, so erzielen die ausländischen Verlage beschränkt steuerpflichtige Einkünfte, die dem
Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen.
2. Bei Unterlassung des Steuerabzugs ist das FA berechtigt, den inländischen Lizenznehmer als Haftenden in Anspruch zu nehmen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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