Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den Praxisproblemen der Umsatzsteuer bleibt die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG für die meisten Berater zurzeit wohl das spannendste Thema.
Die Regelung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen durchlebt momentan einen starken Wandel.
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist bei Bauleistungen eingeschränkt worden. Der die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt.
Das auf das BFH-Urteil durch Änderung der Abschn. 13b.3. und 13b.8. UStAE reagiert und sich der Rechtsprechung des BFH angeschlossen.
Das Urteil ist für alle Unternehmen aus der Baubranche, aber insbesondere für Bauträger und für Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbringen, von großer Bedeutung.
In seinem Beitrag „Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen“ stellt Steuerberater Peter Klimmek anhand einiger Beispielfälle anschaulich dar, in welchen Fällen der Leistungsempfänger noch Steuerschuldner und wann der leistende Unternehmer Steuerschuldner ist.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 8 / 2014 Seite 1
NWB AAAAE-62210