Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kostenfreie Wohnungsüberlassung keine Vermietung
(Revision anhängig), veröffentlicht am 21. 3. 2014
In einer aktuellen Entscheidung beurteilt das Niedersächsische FG die kostenfreie Überlassung von Wohnraum durch eine Gesellschaft an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer als steuerbare unentgeltliche Wertabgabe. Zweifelsfrei ist eine solche unentgeltliche (steuerbare) Vermietung zwar stets steuerpflichtig. Allerdings birgt die Feststellung der Steuerbarkeit im Schritt zuvor noch einige Problemfelder.
A. Leitsatz
Die unentgeltliche Überlassung von Räumen ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung. Az. des BFH: V R 56/13.
B. Sachverhalt
Die Klägerin betreibt einen Möbeleinzelhandel. In 2008 führte das zuständige Finanzamt bei der Klägerin eine Außenprüfung für die Jahre 2004-2006 durch. Streitig war dabei der folgende Sachverhalt: Die Klägerin hatte durch Mietvertrag drei separat zu nutzende Pavillons angemietet. Nach dem Mietvertrag waren zwei der Pavillons als Schlafbereich konzipiert mit jeweils eigenem Bad, während der dritte Pavillon als gemeinsamer allgemeiner Wohnbereich, bestehend aus Küche und Wohnzimmer, genutzt wird. Die Klägerin stattete die Pavillons mit Inventar aus. Der hierfür getätigte Aufwand war mit Umsatzsteuer belastet, die die Klägerin in...