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Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG bei Gemeinnützigen bzw. Berufsverbänden?
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Insoweit werden zur Pflege geschäftlicher Beziehungen Einladungen ausgesprochen bzw. Geschenke vergeben. Durch das JStG 2007 wurde mit § 37b EStG eine Regelung geschaffen, die es dem Geber ermöglicht, die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten bestimmten Sachzuwendungen mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % (zzgl. Annexsteuern) zu übernehmen und abzuführen. Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden und die nicht in Geld bestehen. Entsprechendes gilt für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Bei gemeinnützigen Organisationen sowie Berufsverbänden als Geber sind insbesondere nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH Zweifel aufgekommen, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang sie eine Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG vorzunehmen haben.
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Das (BStBl 2008 I S. 566) vertritt d...