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Sachliche Steuerbefreiungen nach dem Erbschaftsteuergesetz
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonung von Grund- und Betriebsvermögen
Die Bedarfsbewertung der wirtschaftlichen Einheiten innerhalb der Vermögensarten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt nach den Vorschriften des BewG und ist am gemeinen Wert ausgerichtet (Bewertungsebene). Auf der Besteuerungsebene haben Befreiungstatbestände den Zweck, die steuerliche Belastung zu vermeiden oder abzumildern. Befreiungstatbestände sind zum einen die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) sowie die Versorgungsfreibeträge (§ 17 ErbStG) und zum anderen die sachlichen Befreiungen, insbesondere für bebaute Grundstücke innerhalb des Grundvermögens (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c und § 13c ErbStG) sowie für Betriebsvermögen nach den §§ 13a und 13b ErbStG. Der vorliegende Beitrag vermittelt zunächst einen Überblick über diese Verschonungsregelungen, der dann durch eine in der SteuerStud-Ausgabe 6/2014 erscheinende Fallstudie abgerundet wird.
I. Allgemeines
1. Bewertung und Verschonung für bebaute Grundstücke im Grundvermögen
Auf der Bewertungsebene ermittelt sich der gemeine Wert eines bebauten Grundstücks in Abhängigkeit von der jeweiligen Grundstücksart entweder nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren ...