SteuerStud Nr. 5 vom Seite 257

Heißes Eisen Selbstveranlagung

StB Prof. Dr. Franz Jürgen Marx | Herausgeber | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Besteuerungsverfahren ist mit bis zu 38 Mio. Steuererklärungen für Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer ein Massenverfahren. Bei der Konzeption von Besteuerungsverfahren gilt es abzuwägen zwischen den Kosten der Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der Informationsquantität und -qualität im Sinne einer möglichst zutreffenden Erfassung. In einer Extremposition kommen auf den Steuerpflichtigen umfassendste Verfahrenspflichten zu, während sich die Finanzverwaltung auf die Kontrolle beschränkt. Der andere Pol besteht in der vollständig eigenen Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden.

Die Realität sieht derzeit noch anders aus: Das liegt zum einen an der Gefahr der Steuerverkürzung, zum anderen an den hohen administrativen Kosten. Trotz Amtsermittlungsgrundsatz (§ 88 AO) werden den Steuerpflichtigen weitgehende Erklärungs-, Buchführungs- und Dokumentationspflichten auferlegt. Bei verschiedenen Steuerarten entwickeln sich allerdings Selbstveranlagungsverfahren nach dem Vorbild der USA, Großbritannien, Italien, Spanien und anderer Staaten heraus, bei denen der Steuerpflichtige die Steuer auch selbst ermitteln und festsetzen muss mit der Folge weiterer Zusatzlasten der Besteuerung (excess burden). Das ist bei der Umsatzsteuer bereits seit langem etabliert, ebenso bei Lohnsteuer- und Kapitalertragsteueranmeldung. Bald sollen dank weiterentwickelter Elektronik die Körperschaftsteuer und sogar die gesamte Ertragsbesteuerung von Unternehmen folgen. Neben technischen Aspekten sind auch zahlreiche rechtliche Wirkungen zu beachten. DStV und WPK haben zu Recht die notwendige zeitliche Begrenzung des Vorbehalts der Nachprüfung auf ein Jahr und die Fälligkeit von Steuererstattungen binnen eines Monats ohne Zustimmung der Finanzbehörde gefordert. Des Weiteren dürfen steuerstraf- und haftungsrechtliche Risiken nicht erhöht werden. Eine einseitige Belastung mit Befolgungskosten ohne Kompensation ist abzulehnen.

Die Beiträge in der aktuellen Ausgabe zeigen verschiedene Facetten der besonderen Beziehungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden: Zunächst setzt sich Prof. Dr. Horst Walter Endriss kritisch mit dem Entwurf des BMF-Schreibens zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auseinander (S. 266). Gestaltungs- und Entscheidungsbezüge werden in den Beiträgen von Christiane Dürr zur Überschussrechnung (S. 269), zur Spende eines Steuervorteils von Prof. Dr. Heiner Richter (S. 290) und zur Nutzung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln von Jörg Ramb (S. 275) vermittelt. Dr. Jessica Isenburg widmet sich der oft vernachlässigten Korrekturnorm § 177 AO (S. 286). „Practice makes perfect“ zeigen uns die Fallstudie von Alexander Moldan (S. 292) und die Klausur von Dr. Susanne Tiedchen (S. 302).

Herzliche Grüße,

Ihr

Franz Jürgen Marx

Fundstelle(n):
SteuerStud 5/2014 Seite 257
NWB NAAAE-61893