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Erbschaftsteuer | Kein verminderter Wertansatz für im Erwerbszeitpunkt nicht vermietete Immobilie
Nach dem gilt der verminderte Wertansatz nach § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG nicht für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vermietet waren. Es genügt nicht, dass das nach dem Auszug des Erblassers in ein Altenpflegeheim leerstehende Gebäude mehr als eineinhalb Jahre nach dessen Tod erstmals vermietet wird. Bei einem Leerstand im Zeitpunkt des Erwerbs ist für die Anwendung des § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG zu verlangen, dass die Vermietungsabsicht durch den Nachweis eines zeitnah bzw. innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Stichtag abgeschlossenes Mietverhältnis belegt wird, so das Finanzgericht in seiner Urteilsbegründung.
Gem. § 13c Abs. 1 ErbStG sind Grundstücke i. S. des Abs. 3 mit 90 % ihres Werts anzusetzen. § 13c Abs. 3 ErbStG sieht vor, dass der verminderte ...