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Vertragsrecht | Kein Anspruch auf Bezahlung von Schwarzarbeit
Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen. Im Streitfall war die Klägerin von der Beklagten mit der Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten beauftragt worden. Es wurde ein Werklohn von insgesamt 18.800 € vereinbart, wovon 5.000 € „schwarz“, d. h. ohne Rechnung und [i]infoCenter „Schwarzarbeit“ NWB CAAAB-36693somit ohne USt, bezahlt werden sollten. An diese Vereinbarung hielt sich die Beklagte nicht und entrichtete nur einen Betrag von 13.800 € inkl. USt. Die auf Zahlung des Restbetrags gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Der gesamte Werkvertrag ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, so dass ein vertraglicher Werklohnanspruch nicht gegeben ist ( NWB FAAAE-43678). [i]BGH, Urteil vom 1. 8...