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Grunderwerbsteuer | Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft
Nach dem sind Kapital- und Personengesellschaften für Zwecke des § 1 Abs. 2a GrEStG gleichermaßen über alle Beteiligungsebenen als transparent zu behandeln. Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG setzt voraus, dass sich im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum der Gesellschafterbestand einer an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft unverändert beteiligt gebliebenen Kapital- oder Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar, d. h. auf den weiteren Beteiligungsebenen, im wirtschaftlichen Ergebnis vollständig geändert hat.