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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 11 | Erstattungszinsen: Besteuerung nach der Neuregelung ist rechtmäßig

Nach einem aktuellen BFH-Urteil sind Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerpflichtige Kapitaleinkünfte. Die Neuregelung durch das JStG 2010 in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG sei – auch bezogen auf ihre Rückwirkung – verfassungsgemäß. Im Hinblick auf eine mögliche Entscheidung des BVerfG sollten Verfahren aber dennoch weiter offen gehalten werden. Der BFH stellte zudem klar, dass Erstattungszinsen keine außerordentlichen Einkünfte im Sinne von § 34 EStG sind.

Zinsen, die das Finanzamt an den Steuerbürger zahlt aufgrund von Einkommensteuer-Erstattungen, sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Dies hat unlängst der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden. Und damit die Erwartungen vieler Mandanten enttäuscht, die es als ungerecht empfinden, dass Nachzahlungszinsen nicht abzugsfähig sind, Erstattungszinsen hingegen der Einkommensteuer unterliegen. Der BFH hatte mit dieser Ungleichbehandlung jedoch kein Problem.

Vor knapp vier Jahren hatten die Richter das noch anders gesehen. Und mit dieser Entscheidung für eine große Überraschung gesorgt. Doch der Gesetzgeber reagierte schnell. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde eine Regelung in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, wonach Er...

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