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Überprüfung der Werthaltigkeit von Beteiligungen
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 371Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ist jedes Jahr zu überprüfen, ob Wertminderungen erforderlich sind. Dies gilt auch für die Werthaltigkeit von Beteiligungen. Wann ist die Abwertung des Beteiligungsbuchwerts notwendig und wie kann der Wert der Beteiligung überschlägig ermittelt werden?
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Beteiligungsbewertung gemäß § 253 HGB
[i]infoCenter, Beteiligungen NWB JAAAA-41697; Unternehmensbewertung NWB EAAAC-40715Beteiligungen sind im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Eine außerplanmäßige Abschreibung darf vorgenommen werden, falls der Beteiligung am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen ist; sie muss hingegen vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (§ 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB). Bei der Bewertung von Beteiligungen ist insbesondere die IDW-Stellungnahme IDW RS HFA 10 zu beachten.
II. Bewertungsverfahren
[i]Ertragswert- oder DCF-Verfahren Für die Ermittlung des beizulegenden Werts der Beteiligung sind das Ertragswertverfahren oder das Discounted-Cashflow-Verfahren nach IDW S 1 zugrunde zu legen. Beide Verfahren beruhen auf dem Kapitalwertkalkül und führen bei gleichen Bewertungsannahmen zu gleichen Unternehmenswerten...