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Innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen
und C-607/12, Dresser-Rand SA
Der Europäische Binnenmarkt sollte zum 1. 1 .1993 alles einfacher machen. Die Warenbewegungen innerhalb Europas sollten ohne lästige Zollformalitäten abgewickelt werden. Mehr als 20 Jahre später wissen es alle, die schon einmal mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung zu tun hatten, besser. Das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Steuerbefreiung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung versagt ist, hoch.
Der EuGH hat sich nunmehr mit einer besonderen Form der innergemeinschaftlichen Lieferung, nämlich durch Verbringen auseinandergesetzt. Die Unternehmen in Europa haben häufig die Produktion innerhalb der Europäischen Union auf unterschiedliche Mitgliedstaaten verteilt. Auch diese Warenbewegungen können bis auf wenige Ausnahmen (verbrauchssteuerpflichtige Waren) ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Allerdings muss der Unternehmer in bestimmten Fällen die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen aus dem innergemeinschaftlichen Verbringen richtig ziehen.
A. Leitsatz
Art. 17 Abs. 2 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) ist dahin auszulegen, dass ein Gegenstand, nachdem die Arbeiten an ihm im Mitgliedstaat der Beendigung seiner Versendung...