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BGH 12.3.2014 XII ZR 108/13, NWB 16/2014 S. 1139

Mietrecht | Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietverhältnis

Wird in einem Gewerberaum-Formularmietvertrag der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem „bezugsfertigen Zustand“ zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit S. 1140beider Klauseln führt. Im entschiedenen Fall streiten die Parteien insbesondere um die Wirksamkeit der folgenden Klauseln in dem zwischen ihnen abgeschlossenen [i]Muster: Mietvertrag – Gewerberaum NWB FAAAC-47235Gewerberaummietvertrag: (1) „Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in einem angemessenen Turnus auszuführen. Im Hinblick auf das Gewerbe des Mieters gehen die Parteien davon aus, dass alle drei Jahre Renovierungsbedürftigkeit eintreten kann“. (2) „Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mie...

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