„2017 soll die Standard-Mehrwertsteuererklärung kommen“
Abschied von der nationalen Umsatzsteuererklärung?
Am 23. Oktober des letzten Jahres hat die EU-Kommission einen Vorschlag präsentiert, der den Unternehmen europaweit eine Kostenersparnis von bis zu 15 Mrd. € pro Jahr bringen soll – die Standard-Mehrwertsteuererklärung. Sie soll zukünftig die nationalen Umsatzsteuererklärungen ersetzen. In dem dann für die gesamte EU einheitlichen Vordruck werden nur noch fünf Felder obligatorisch sein. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, in bis zu 26 zusätzlichen Feldern weitere Standardangaben zu verlangen. Unternehmen sollen diese Standard-Mehrwertsteuererklärung monatlich einreichen; für Kleinstunternehmen ist allerdings ein vierteljährlicher Abstand vorgesehen. Der Zeitplan zur Einführung ist ambitioniert. Bis zum soll der Vorschlag umgesetzt sein. Um diesen Termin einhalten zu können, müsste die Richtlinie noch in diesem Jahr die europäischen Gremien durchlaufen und spätestens Anfang des Jahres 2015 beschlossen werden.
Schon kurz nach Bekanntwerden des Vorschlags regte sich Widerstand. In ihrer Plenarsitzung am 29. November des letzten Jahres haben die Bundesländer Subsidiaritätsrüge erhoben. Sie vertreten u. a. die Auffassung, dass der Vorschlag nicht dem europäischen Recht entspricht, da die Union in diesem Zusammenhang über keine Kompetenz zur Regelung verfüge. Zudem ließen sich die angestrebten Ziele durch die EU nicht besser verwirklichen als durch die Mitgliedstaaten. Jetzt hat die EU-Kommission dem Bundesrat geantwortet und die Vorwürfe zurückgewiesen (EU-Kommission vom C(2014) 1926 final). Bereits Titel XI der MwStSystRL sehe gemeinsame Regelungen für mehrwertsteuerliche Pflichten, einschließlich in Bezug auf Mehrwertsteuer-Erklärungen vor. Dies werde auch in Erwägungsgrund 45 der MwStSystRL präzisiert, wonach die Pflichten der Steuerpflichtigen soweit wie möglich harmonisiert werden sollten, um die erforderliche Gleichmäßigkeit bei der Steuererhebung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Das Europäische Parlament hatte dem Kommissionsvorschlag für eine Standard-Mehrwertsteuererklärung schon am 26. Februar zugestimmt. Damit hat der Vorschlag eine erste Hürde genommen, die Standard-Mehrwertsteuererklärung rückt näher. Noch aber gilt es, die nationalen Steuererklärungen auszufüllen. Was es dabei alles zu beachten gibt, erläutern Ihnen die Autoren dieses Schwerpunkthefts „Steuererklärungen 2013“. Den Anfang macht Sowinski mit der Einkommensteuer auf Seite 1142. Die bei der Körperschaftsteuer zu beachtenden Besonderheiten erläutert Kröner auf Seite 1186. Es folgen die Neuerungen bei der Gewerbesteuer, die Rengier auf Seite 1200 darstellt. Last, not least der Beitrag von Robisch/Greif zur Umsatzsteuer auf Seite 1219.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 1129
NWB IAAAE-61364